Die Wertermittlung für den Verkauf Ihrer Immobilie ist bei uns im Verkaufsservice inklusive und für Sie daher kostenlos. Bei einem externen Gutachter können Kosten von mehreren tausend Euro anfallen - je nach Aufwand und letztendlich ermitteltem Wert der Immobilie.
Immobilienbewertungen, die ausschließlich über einen Online-Rechner durchgeführt werden, sind in der Regel nicht besonders genau. Sie orientieren sich nur an einigen oberflächlichen Angaben, wie dem Preisspiegel bzw. Quadratmeterpreis in Ihrer Region und der Fläche - lassen aber Faktoren wie die Bausubstanz, Zustand des Gebäudes und andere Faktoren außer Acht.
Wenn Sie den Wert Ihrer Immobilie genauer ermitteln lassen wollen, ist eine Immobilienbewertung durch einen Makler oder Gutachter vor Ort die beste Möglichkeit.
Gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind drei verschiedene Verfahren zur Verkehrswertermittlung zulässig. Das gewählte Verfahren ist in Teilen auch immer abhängig davon, um welche Art der Immobilie es sich handelt.
1. Vergleichswertverfahren und Bodenwertermittlung
2. Ertragswertverfahren
3. Sachwertverfahren
Es gibt viele Gründe, warum es eine gute Idee ist, den Verkehrswert durch einen Fachmann beurteilen zu lassen. Die richtige Preisfindung wird für immer mehr Eigentümer schwierig, da viele Variablen wie Lage, Modernisierungsstandard und aktuelle Nachfrage am Markt eine genaue Beurteilung verhindern.
Wie ermittelt man den Immobilienwert selbst? Um den Immobilienwert selbst zu ermitteln, können Sie einfach den Ø Preis pro Quadratmeter in Ihrer Wohnregion mit der Wohnfläche Ihrer Immobilie multiplizieren. Das Ergebnis gibt Ihnen einen ersten Eindruck zum Wert der Immobilie.
Allerdings bezieht dieses Ergebnis noch nicht Faktoren wie den baulichen Zustand der Immobilie aus, sodass der reale Wert stark von dem selbst ermittelten Wert abweichen kann.
Wenn Sie die Immobilienbewertung als Grundlage für einen Verkauf benötigen, sollten Sie sich in jedem Fall an einen Fachmann wenden.
Der Immobilienwert wird zu verschiedenen Anlässen benötigt. Zum Beispiel bei einer Zwangsversteigerung, einer Scheidung, bei der Steuererhebung durch das Finanzamt oder dem Verkauf eines Hauses.